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   VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694   

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VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694 (https://dejure.org/2020,18629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.05.2020 - 11 ZB 19.694 (https://dejure.org/2020,18629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 11 ZB 19.694 (https://dejure.org/2020,18629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14
    Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Soweit sich der Kläger auf gerichtliche Willkür und einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze beruft, kann hierin ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bzw. den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) liegen, wenn sich der gerügte Fehler hinreichend eindeutig von der materiellrechtlichen Subsumtion, d.h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 6; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 6; B.v. 12.12.2019 - 5 B 15.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Missachtung eines allgemeinen Erfahrungssatzes beinhaltet die Außerachtlassung eines jedermann zugänglichen, nach allgemeiner Erfahrung unzweifelhaft geltenden und durch keine Ausnahme durchbrochenen Satzes (BVerwG, B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Soweit sich der Kläger auf gerichtliche Willkür und einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze beruft, kann hierin ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bzw. den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) liegen, wenn sich der gerügte Fehler hinreichend eindeutig von der materiellrechtlichen Subsumtion, d.h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 6; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 6; B.v. 12.12.2019 - 5 B 15.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur dann bejaht werden, wenn eine Schlussfolgerung aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht bereits dann der Fall ist, wenn das Gericht nach Meinung eines Beteiligten unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 4; U.v. 29.2.2015 - 7 C 8.11 - BVerwGE 142, 73 = juris Rn. 44 m.w.N.; B.v. 12.12.2019 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Soweit sich der Kläger auf gerichtliche Willkür und einen Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze beruft, kann hierin ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bzw. den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) liegen, wenn sich der gerügte Fehler hinreichend eindeutig von der materiellrechtlichen Subsumtion, d.h. der korrekten Anwendung des sachlichen Rechts abgrenzen lässt und der Tatrichter den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz freier Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 6; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 6; B.v. 12.12.2019 - 5 B 15.19 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur dann bejaht werden, wenn eine Schlussfolgerung aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht bereits dann der Fall ist, wenn das Gericht nach Meinung eines Beteiligten unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 4; U.v. 29.2.2015 - 7 C 8.11 - BVerwGE 142, 73 = juris Rn. 44 m.w.N.; B.v. 12.12.2019 a.a.O. Rn. 15).

  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 11 ZB 13.909

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Versagungsgegenklage bei Ermessensverwaltungsakten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ist im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2014 - 11 ZB 13.909 - KommunalPraxis BY 2015, 107 = juris Rn. 33).

    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2014 - 11 ZB 13.909 - juris; SächsOVG, B.v. 28.2.2018 - 3 B 1/18 - juris) und erscheint auch angemessen.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Dies setzt zwar nicht zwingend die ausdrückliche Benennung einer der in § 124 Abs. 2 VwGO normierten Nummern oder der dort angeführten tatbestandlichen Voraussetzungen voraus (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl 2011, 338 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die richterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Beweisgrundsätze, insbesondere Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet, ferner, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze kann nur dann bejaht werden, wenn eine Schlussfolgerung aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, was nicht bereits dann der Fall ist, wenn das Gericht nach Meinung eines Beteiligten unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (BVerwG, B.v. 14.7.2010 - 10 B 7.10 - NVwZ 2011, 55 = juris Rn. 4; U.v. 29.2.2015 - 7 C 8.11 - BVerwGE 142, 73 = juris Rn. 44 m.w.N.; B.v. 12.12.2019 a.a.O. Rn. 15).
  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694
    Allerdings liegt ein Verstoß gegen das Willkürverbot bei gerichtlichen Entscheidungen nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält, sondern erst und nur dann, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, B.v. 23.1.2017 - 2 BvR 2584/12 - NJW 2017, 1731 = juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.12.2017 - 11 ZB 17.31711 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

  • VGH Bayern, 05.12.2017 - 11 ZB 17.31711

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95

    Anwohner; Straße; Parkmöglichkeit; Subjekiv- öffentliches Recht;

  • OVG Sachsen, 28.02.2018 - 3 B 1/18

    Bewohner-Parkausweis; Halteverbot; Ermessen; Missbrauch

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